Rechtsprechung
BGH, 19.01.1999 - XI ZR 72/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vermutung der Richtigkeit und Vollständigkeit einer Urkunde im Sinne von § 416 ZPO; Blankounterschriften; Abredewidrige Blankettausfüllung; Erforderlichkeit erneuter Beweisaufnahme; Anderes Verständnis einer protokollierten Zeugenaussage; Glaubwürdigkeit des Zeugen
- Judicialis
ZPO § 286; ; ZPO § 398 Abs. 1; ; ZPO § 416; ; ZPO § 565 Abs. 1 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 398 Abs. 1
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1995 - XI ZR 37/95
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 19.01.1999 - XI ZR 72/98
Dies ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann der Fall, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen will als die Vorinstanz oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (Senatsurteile vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95, WM 1996, 196, 198 und vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 50/98, zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 08.12.1998 - XI ZR 50/98
Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz
Auszug aus BGH, 19.01.1999 - XI ZR 72/98
Dies ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht nur dann der Fall, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit des Zeugen anders beurteilen will als die Vorinstanz oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält, sondern auch dann, wenn es die protokollierte Aussage eines Zeugen anders verstehen will als der Richter der Vorinstanz (Senatsurteile vom 28. November 1995 - XI ZR 37/95, WM 1996, 196, 198 und vom 8. Dezember 1998 - XI ZR 50/98, zur Veröffentlichung vorgesehen).